Das Interesse ausländischer Privatpersonen und Investoren an Immobilien auf der Insel Kreta steigt vergleichsweise zu dem Rest Griechenlands rapide in den letzten Jahren. Zentral ist dabei das Interesse an Grundstücken, verbunden mit deren Bebauung. Anreiz dafür soll das Ziel sein, die höchstmögliche Individualität bei dem Immobilienerwerb schließlich garantieren zu können. Ein oft vorgetragener Grund für diese Wahl ist, dass nur wenige Bestandsobjekte auf Kreta den Anforderungen deutschsprachiger Nachfrager entsprechen (die Wahl des Grundstücks, die Architektur- und Raumplanung sowie diverse steuerrechtliche Entlastungen sind einige der Aspekte, die viele potenzielle Käufer zum Grundstückskauf und dem darauffolgenden Bau der eigenen Immobilie verleiten).
Dieses Projekt gleicht nicht dem Erwerb eines Bestandobjektes, da viele Parameter aufeinandertreffen, die bereits im Vorfeld zu klären sind (z.B. rechtliche Fragen im Moment des Grundstückskaufs, was die Einholung behördlicher Genehmigungen umfasst, sowie während, aber auch nach dem Bau der Immobilie, wenn diese dann verwaltet werden muss). Diverse Umstände kommen schon aufgrund archäologischer Aspekte hinzu, die zwar die gesamte Region Griechenland betreffen, aber dann auf Kreta noch mal besondere Bedeutung erlangen. Typischerweise werden neben der Abwicklung des Grundstückskaufs diverse Werk- und Dienstverträge, die bei der Durchführung des Bauprojektes erforderlich sind, geschlossen (z.B. Architekten- und Bauverträge).
Die Konfrontation mit einer fremden Rechtsordnung stellt dabei für viele Käufer eine große Herausforderung dar. Von der Wahl des Maklers und der ersten Kontaktaufnahme bis hin zur Fertigstellung der Baupläne von den zuständigen Architekten vor Ort, die damit verbundene Einholung behördlicher Genehmigungen und die endgültige Unterzeichnung etwaiger Kauf- und Bauaufträge bis hin zur Berechnung der Immobilienübertragungssteuer führt der Weg über die geltende Rechtslage Griechenlands, die in den letzten Jahren ständig reformiert wird.
Ziel ist es bereits im Stadium der Vertragsgestaltung und der Überprüfung etwaiger behördlicher Auflagen oder Richtlinien das wirtschaftliche Risiko sowohl für Privatpersonen als auch für Investroren zu minimieren. Ich berate Sie gerne im Voraus und begleite Sie bis zu der endgültigen Abnahme des Projektes - sofern Ihre Pläne ein Bauvorhaben umfassen und sie sich nicht nur auf ein Bestandsobjekt beschränken - und stehe Ihnen auch im weiteren Verlauf bei der Verwaltung des Objektes zur Seite.
Insbesondere biete ich Ihnen Folgendes an:
- individuelle deutschsprachige Beratung hinsichtlich der geltenden Rechtslage (griech. Immobilien- und Steuerrecht)
- Kontaktaufnahme mit Verkäufern, Maklern und Behörden vor Ort
- Klärung von Besitz- und Eigentumsverhältnissen (Grundbuchamt)
- Berechnung von etwaigen anfallenden Kosten (Notargebühren, Grundbucheintrag-Gebühren, Steuern etc.)
- Überprüfung von Kaufverträgen, Werk- und Dienstverträgen, ggf. Vornahme von Änderungen
- Begleitung des gesamten Bauvorhabens bis zur endgültigen Abnahme des Objektes
- Beratung bezüglich der Verwaltung des Objektes; Korrespondenz mit Kollegen vor Ort, die etwaige Verwaltungsverfahren einleiten bzw. führen
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung und berate Sie gerne persönlich!